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KINDESMISSHANDLUNG UND SEXUELLER MISSBRAUCH

Die Misshandlung von Kindern beschränkt sich nicht nur auf physische Gewalt und sexuellen Missbrauch.

Unter den Begriff Misshandlung von Kindern fallen alle Handlungen – oder auch Unterlassungen – die im Leben eines Kindes Störungen verursachen oder dieses in seiner geistigen, körperlichen oder sexuellen Entwicklung behindern.

Keine Form von Misshandlung an einem Kinde ist harmlos. Denn, Misshandlungen können zu körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen, Invalidität und manchmal auch zum Tod führen.

Täter von Misshandlungen an Kindern können Erwachsene oder Kinder sein.

Wer in seinem beruflichen oder privaten Umgang mit Kindern bestimmte Anzeichen beobachtet, die auf eine mögliche Missbrauchssituation eines Kindes hindeuten könnten, muss diese ernst nehmen und handeln.

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