PSYCHISCHE AUFFÄLLIGKEITEN
Psychische Auffälligkeiten, die Folge einer Kindesmisshandlung oder eines sexuellen Missbrauchs sein könnten, müssen nach Fachbereich und Alter des Kindes beurteilt werden. Zudem dürfen die Häufigkeit und Dauer der schädigenden Einwirkung sowie die Beziehung des Kindes zum Täter nicht ausser acht gelassen werden.
Psychische Auffälligkeiten äussern sich vorwiegend als kognitive Störungen und Verhaltensauffälligkeiten
- Plötzlicher Gemütswandel
- Rückfall in kindliches Verhalten (namentlich Einnässen)
- Innerer Rückzug, tiefe Traurigkeit, niedriges Selbstwertgefühl
- Schlaf- und Essensstörungen
- Häufige oder kaum erklärbare Erkrankungen
- Unfallanfälligkeit
- Flucht, Selbsttötungsversuch
- Sexualisiertes Verhalten, Äusserungen oder detaillierte Kenntnisse über sexuelle Aktivitäten, die nicht dem Alter des Kindes entsprechen, sexuelle Handlungen an oder mit jüngeren Kindern
- Straffälligkeit, Prostitution
- Suchtverhalten, insbesondere Alkohol-, Drogenkonsum und Einnahme von giftigen Stoffen, regelmässige, nicht ärztlich verordnete Medikamenteneinnahme
Auch wenn zahlreiche Verhaltensweisen auf eine Misshandlungs- und/oder Missbrauchssituation hinweisen können, darf nicht vergessen werden, dass psychologische Störungen eben so gut aus anderen „Leidenssituationen“ heraus entstehen, wie z.B. Armut, Arbeitslosigkeit eines Elternteils, Trennung und Scheidung, längerer Spitalaufenthalt, usw. Deshalb dürfen solche Anzeichen nicht zum vornherein als sicherer Beweis einer Misshandlung oder eines Missbrauchs gewertet werden.



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