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ANTWORTEN ZU HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN


  • Beim Surfen im Internet bin ich auf eine Seite mit gewalttätigen pornographischen Szenen gestossen. An wen kann ich mich wenden?

  • Seit dem 1. Januar 2003 gibt es die nationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität (KOBIK).
    Personen, die der KOBIK eine verdächtige Internetseite melden möchten, können unter folgender Adresse: www.cybercrime.admin.ch das entsprechende Meldeformular ausfüllen.



  • Was tun, wenn sich eine Person auf dem Schulhof aufhält, die den Schülern aufzulauern scheint?

  • Wenn sie Eltern oder für ein Kind verantwortlich sind können Sie:
  • Ihre Beobachtungen der Lehrperson oder einer für das Schulhaus zuständigen Person melden, damit sich diese aufmerksam verhalten und ihrerseits den Schulkommissionspräsidenten oder Vorgesetzten (Schuldirektor oder –inspektor) benachrichtigen kann;
  • gegebenenfalls sollten Sie sich das Nummernschild des zugehörigen Motorfahrzeugs merken.

  • Wenn Sie eine Lehrkraft sind, können Sie nacheinander:
  • das Verhalten der verdächtigen Person beobachten;
  • sich gegebenenfalls das Nummernschild des zugehörigen Motorfahrzeugs merken;
  • die Person ansprechen und sie fragen, ob sie eine Auskunft oder Hilfe braucht. Handelt es sich um eine dem Kind nahestehende Person, die Sie noch nicht kennen, wird diese Ihnen dankbar sein, jemand mit bösen Absichten wird durch Ihr Vorgehen jedoch verunsichert sein.
  • die für das Schulhaus verantwortliche Person aufsuchen und alles Notwendige veranlassen, damit folgende Personen verständigt werden:
    -der Schulpräsident
    -der Vorgesetzte (Inspektor oder Direktor)
    -Lehrerschaft und Schulhausabwart


  • Welche Aufgabe hat das CAN-TEAM?

  • Das CAN-TEAM (Child Abused and Neglected – TEAM) hat ein offenes Ohr für alle Personen, die sich beruflich mit Kindern befassen. Sein Ziel ist es diese zu informieren, sie zu unterstützen und ihnen bei der Suche nach Lösungen für ein Kind in Schwierigkeiten beizustehen, sei dies aufgrund eines Verdachts oder bei einem erwiesenen Fall von Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch.

    Die Mitglieder des Teams kommen jeweils am letzten Mittwoch eines Monats zusammen oder je nach Dringlichkeit.

    Den Sachverhalt, der Sie beschäftigt, können Sie persönlich vor den Mitgliedern des CAN-TEAMs darlegen. Es genügt in diesem Fall, wenn Sie mit der Koordinatorin von GRIMABU telefonisch (078 760 07 17) oder per Email (canteam@grimabu.ch ) einen Termin vereinbaren.

    Sie können den Sachverhalt auch in schriftlicher oder mündlicher Form dem CAN-TEAM zukommen lassen. Nach Auswertung der unterbreiteten Situation, erarbeitet das CAN-TEAM einen abgestimmten Massnahmen- und Einsatzplan.


  • Ich mache mir Sorgen wegen eines Schülers, jedoch fehlen mir konkrete Hinweise, dass er Opfer von Misshandlungen sein könnte. Was kann ich tun?

  • Es ist wichtig, dass Sie sich zu all Ihren Beobachtungen und Vorkommnissen, auf denen Ihre Sorgen gründen, Notizen machen.

    Machen Sie insbesondere Notizen zu:
  • allgemeinen Beobachtungen zum Verhalten des Kindes im Schulalltag
  • Datum und Dauer von eventuellen Abwesenheiten des Schülers
  • Ihren Erfahrungen im Kontakt mit den Eltern sowie zu Ihren Feststellungen bezüglich Eltern-Kind-Beziehung
  • Körperlichen Auffälligkeiten und Verletzungen (z.B. blaue Flecken, Kratz- und Bisswunden, Verbrennungen, etc.), mit Angabe von Grösse und Körperstelle.
  • Angaben des Kindes mit dem von ihm verwendeten Vokabular.
  • Achten Sie darauf, jeden Eintrag zu datieren. Ganz wichtig ist es, diese Notizen mit vertraulichen Personendaten an einem sicheren, für Dritte nicht zugänglichen Ort, zu verwahren. Dies gilt selbstverständlich auch für alle Aufzeichnungen auf Datenträgern.
    Vergessen Sie nicht, dass Sie nicht alleine sind und sich jederzeit an GRIMABU oder das CAN-Team wenden können.
    In dem Moment, wo Sie mehr als einen blossen Verdacht haben, müssen Sie als Lehrkraft einer Primarschule unverzüglich den Schulinspektor/die Schulinspektorin informieren. Als Lehrkraft an einer Orientierungsschule oder an einem Kollegium müssen Sie sich an den Schuldirektor/die Schuldirektorin oder die Person ad hoc wenden.
    In jedem Fall ist es sinnvoll, die Ihnen direkt vorgesetzte Person über die Entwicklung Ihrer Beobachtungen auf dem Laufenden zu halten.
Grimabu Postfach 76 1707 Freiburg T. 078 760 07 17 info@grimabu.ch
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